Stornoschutz

Lieber Gast!
Sie freuen sich bestimmt auf Ihren Urlaub. Doch bis zur Anreise und während Ihres Urlaubes kann viel passieren!
Sorgen Sie vor und schließen Sie den HGV-Stornoschutz gleich ab.

Folgende Leistungen sind in diesem speziell für Urlaube in Südtirol entwickelten Versicherungspaket enthalten:

1. Stornoschutz: Stornokostenersatz bei Nichtantritt der Reise bis zum gebuchten Reisepreis
2. Reiseabbruch: Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Teile des Arrangements bis zum gebuchten Reisepreis
3. Verspäteter Antritt des gebuchten Aufenthaltes:
a. Unverschuldete Verspätung der Anreise zum Urlaubsort (z.B. Autopanne): Ersatz der Nächtigungs- und Verpflegungskosten unterwegs
b. Elementarereignis vor Ort (aufgrund von Lawinen, Muren etc.): Ersatz der erforderlichen Nächtigungs- und Verpflegungskosten vor Ort bei Straßensperre bis 20 % des gebuchten Reisepreises, max. € 365,-

Der Versicherungsfall gilt für die betroffene versicherte Person, deren versicherte Familienangehörige und für maximal 3 weitere versicherte, mitreisende Personen. Als Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt lebend), die Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-), die Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-), die Geschwister der versicherten Person.

Direkt zur Stornoschutzversicherung

Bedingungen zur Stornoschutzversicherung